Einzelfall­beratung & Gestaltung

Zwischen Idee und erfolgreicher Umsetzung findet sich oft auch eine gute steuerliche Beratung.

Eine Einzelfallberatung zielt vor allem darauf ab, Ihnen bei der Umsetzung eines Vorhabens Möglichkeiten und Konsequenzen aufzuzeigen, während eine Steuergestaltung darauf abzielt, im Rahmen gesetzlicher Möglichkeiten eine möglichst geringe Steuerlast anzustreben. Beides geht Hand in Hand und hat drei Haupt-Anwendungsfälle:

  1. Uns fällt bei unserer Tätigkeit für Sie ein Sachverhalt auf, der sich im steuerlichen Sinne optimieren lässt.
  2. Eine Änderung des Gesetzgebers zwingt uns zum Handeln.
  3. Der wichtigste Anwendungsbereich: Sie haben ein Anliegen, ein Vorhaben und/oder eine Idee, welche Sie in die Tat umsetzen wollen. Und genau hierbei beraten und unterstützen wir Sie steuerlich.

Sie haben die Vorstellung, wir die Gestaltung.

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