Erbschaft & Schenkung

Diese Steuer besteuert Vermögen, welches Sie mit bereits versteuertem Geld erworben haben.

Erbschaft


Ist der Erbfall eingetreten, sehen sich die trauernden Hinterblieben mit Erbschaft, Erbauseinandersetzung und Erbschaftsteuererklärungen konfrontiert. Im optimalen Fall haben wir bereits zu Lebzeiten zusammen mit dem Erblasser „die Dinge geregelt“ (Planung der Vermögensnachfolge), sodass Erben, Steuerberater und ggf. Notar gemeinsam den letzten Willen umsetzen können.

Und auch wenn es keinen letzten Willen gibt und die gesetzliche Erbfolge eintritt, ist es für eine steueroptimierte Gestaltung nicht zu spät. Alle hieraus erwachsenen steuerlichen Pflichten, Bewertung des Nachlasses, Berechnung der Bereicherung des Erbens bis hin zur Erstellung der Erbschaftsteuererklärung übernehmen wir für Sie.

Schenkung

Sie möchten Teile Ihres Vermögens verschenken und befürchten steuerliche Auswirkungen? In diesem Fall können wir Sie gerne hinsichtlich aller steuerlichen Konsequenzen aufklären, Bewertungen vornehmen und, sofern unvermeidbar, die Schenkungsteuererklärungen erstellen.

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