Lohn­buchhaltung

Ein Service für unseren Mandant und dessen Arbeitnehmer.

Sind Ihre Mitarbeiter für Sie unerlässlich, sind es ihre monatlich korrekt erstellten Lohn- und Gehaltsabrechnung ebenfalls.

Neben der Erstellung der Abrechnungen, welche für sich alleine einen Spagat zwischen Finanzamt, Sozialversicherung und Krankenkasse bedeuten, gehört die steuerrechtliche Würdigung ebenfalls zu unseren Aufgaben. Das (Lohn-) Steuerrecht wandelt sich alleine durch die Rechtsprechung häufig genug, sodass immer wieder Anpassungen von Nöten sind.

Und das alles und noch einiges mehr können wir Ihnen abnehmen, sodass Sie mehr Ressourcen für Ihr eigentliches Geschäft zur Verfügung haben.

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