Vermögens­bewertung

Was ist mein Vermögen wert – aus Sicht des Finanzamtes.

Wir bewerten Ihr Privat- und auch Betriebsvermögen nach den steuerlichen Verfahren des Bewertungsgesetzes. Hauptanwendungsfälle sind Bewertungen im Rahmen der Planung der Vermögensnachfolge, Erbschaften und Schenkungen oder Entnahmen aus dem Betriebsvermögen.

Bei den anzuwendenden Bewertungsmethoden handelt es sich um pauschale Verfahren, welche jedoch für die Verwaltung bindend sind. Erscheint uns ein Ergebnis zu hoch, kann ein Sachverständigen-Gutachten hinzugezogen werden.

Kontakt

Wie können wir Ihnen helfen?